Die Grabstätte für die Totgeborenen

Im August 2001 hat der Zentralfriedhof eine Gemeinschaftsgrabstätte für Totgeborene eingerichtet. Seit dieser Zeit werden dort die Totgeborenen der Stadt Münster in regelmäßigen Abständen beigesetzt.

Für solche Beisetzungen werden keine Gebühren erhoben.

Diese Grabstätte ist auf Initiative des Kirchenvorstandes der Stadt- und Marktkirche St. Lamberti entstanden.  Das kirchliche Projekt wird von der Universitätsklinik Münster, der Stadtverband der Bestattungsunternehmer, der Zentralfriedhofskommission und weiteren Spendern gefördert.

Eltern von Totgeborenen sind in besonderer Weise psychisch belastet. Dem Förderkreis war es ein Anliegen, solchen Eltern unbürokratisch zu helfen und ihnen einen Ort zu schaffen, wo sie ihr tot geborenes Kind bestattet finden.

Nach den neuen Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen sind Totgeborene auf einem Friedhof zu bestatten, wenn ein Elternteil dies wünscht. Ist eine solche Geburt in einer Einrichtung erfolgt, hat deren Träger sicherzustellen, dass jedenfalls ein Elternteil auf diese Bestattungsmöglichkeit hingewiesen wird. Liegt keine Erklärung der Eltern vor, sind Totgeborene von den Einrichtungen unter würdigen Bedingungen zu sammeln und zu bestatten.