Nutzungsrecht

Der Zentralfriedhof in Münster ist Eigentum der Katholischen Dompfarre, des Evangelischen Kirchenkreises Münster, und der Katholischen Kirchengemeinden St. Antonius, Herz Jesu und St. Elisabeth, St. Joseph, Heilig Kreuz, St. Lamberti, Liebfrauen-Überwasser, St. Martini, St. Ludgeri und Aegidii.

2018 fanden auf dem Zentralfriedhof 726 Beisetzungen statt.

Seit Gründung des Zentralfriedhofs (1886) besitzen die Trägergemeinden eigene Friedhofsfelder. Die Zentralfriedhofsverwaltung hat 2018 die komplette Vergabe und Verwaltung der Nutzungsrechte zentral übernommen.

Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre, sie markiert die Zeit, ab wann eine Überbeerdigung frühestens möglich ist.

Bei Ablauf der Nutzungszeit kann das Nutzungsrecht verlängert werden, sonst erlischt es nach Ablauf der Nutzungszeit.

Sämtliche Grabstätten bleiben Eigentum der Kirchengemeinden. Die Vergabe von Nutzungsrechten und ihre Verlängerung erfolgen gegen Zahlung einer Gebühr.

Die Grabstätte darf genutzt werden zur Beerdigung des ersten Erwerbers oder dessen Ehegatten, deren Nachkommenschaft oder deren Eltern. Die Beisetzung anderer Personen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die zuständige Verwaltung.

Nutzungsrechte werden im Falle des Todes vergeben. Es ist auch möglich, schon zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht zu erwerben. Auskünfte erteilen die Zentralfriedhofsverwaltung am Zentralfriedhof.